Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende, der Kirchensprecher und die beiden Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte der Kirchengemeinden St. Johannes Nepomuk und St. Josef. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gertraud Springer
Eberbach
Vorstand
Paul Bungert
Eberbach
Vorstand
Joachim Szendzielorz
Aglasterhausen
Vorstand
Rainer Münch
Eberbach
Vorstand
Wolfgang Hilbert
Eberbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.07.2000
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 01.09.2000
Satzung: Band 1 AG Heidelberg Bl. 33-41
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