Handelsregister · HRB 30060

Registerinformationen

Kardex Software GmbH · Amtsgericht Landau

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kardex Software GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Rülzheim
Geschäftsanschrift
Im Speyerer Tal 7-8, 76761 Rülzheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 30060
Gericht
Amtsgericht Landau
Letzte Eintragung
02.10.2024
Abrufstand
29.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Alle Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere die Herstellung, Änderung und Optimierung von EDV-Programmen sowie deren Vertrieb und die Beratung im Zusammenhang mit dem Einsatz von EDV-Hard- und Software.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Joachim Ritter

Speyer

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Jürgen Schuhmacher

Karlsruhe, Stadtteil Grötzingen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Geschäftsführer(in)

Tobias Flury

Rickenbach

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Frank Wernert

Otterstadt

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Igor Scheludkow

Wiesbaden

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Sonja Renda

Rodgau

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 18.08.1998 Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Filderstadt (bisher AG Nürtingen HR B 4586) nach Wörth am Rhein beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 31.03.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2009 hat ferner die Änderung der Firma, verbunden mit der Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma, Sitz) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Rülzheim beschlossen.

Formwechsel

  • Zwischen der Gesellschaft als beherrschter Gesellschaft und der Kardex Deutschland GmbH, Bellheim, als herrschender Gesellschaft besteht ein Beherrschungsvertrag vom 22.12.1998 und ein Gewinnabführungsvertrag vom 22.09.1999/27.09.1999.

Freitext

  • Beschluss Sb. Bl. 91 ff. Tag der 1. Eintragung: 22.09.1998
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11
  • Fall 13
  • Fall 12
  • Fall 14
  • Fall 15
  • Fall 16
  • Fall 17
  • Fall 19
  • Fall 21
  • Fall 22
  • Fall 23
  • Fall 24
  • Fall 25
  • Fall 26
  • Fall 27

Unternehmensvertrag

  • Der mit der Kardex Germany GmbH (damals Kardex Deutschland GmbH) mit dem Sitz in Bellheim (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 11386) am 22.12.1998 abgeschlossene Beherrschungsvertrag, sowie der am 22.09.1999/27.09.1999 geschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 11.11.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung der beherrrschten Gesellschaft vom 03.12.2013 und die der herrschenden Gesellschaft vom 11.11.2013 haben der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf die Unternehmensverträge, sowie die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beherrschten (Kardex Software GmbH) und der herrschenden Gesellschaft (Kardex Germany GmbH) Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.