Handelsregister · VR 10415
Chronologischer Auszug
Karateverband Sachsen-Anhalt e.V. · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) a; Karate-Verband Sachsen- Anhalt e.V. b) Magdeburg | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der Stellvertreter und der Schatzmeister. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Beschränkung der Vertretungsmacht: Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang von mehr als 500,00 Eur ist die Zustimmung eines weiteren Mitgliedes des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB erforderlich. Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang von mehr als 1.000,00 Eur ist die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder (erweiterter und geschäftsführender Vorstand) erforderlich. b) Präsident: Emmermacher, Peter, Bernburg, *XX.XX.XXXX Stellvertreter: Wunderling, Klaus-Dieter, Hannover Schatzmeister: Poprawa, Andreas, Göttingen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 23.06.1990 zuletzt geändert am 22.07.2006 | a) 21.03.2007 Nothe b) Tag der ersten Eintragung: 14.08.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, VR 415) getreten. Satzung Bl. 31-42 |
| 2 | a) Nach fehlerhafter Umschreibung von Amts wegen berichtigt: Karate-Verband Sachsen-Anhalt e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.09.2010 hat nach redaktioneller Änderung der Satzung (die bisherige Satzung enthält zwei Paragraphen 5, dies wurde berichtigt, die nachfolgenden Paragraphen verschieben sich dadurch entsprechend) die Änderung der §§ 10 (Die Mitgliederversammlung) und 11 (Der Vorstand) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. | a) 23.09.2010 Urban | |
| 3 | a) Karateverband Sachsen-Anhalt e.V. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist dahingehend beschränkt, dass bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 1.500,00 Euro die Zustimmung eines zweiten Mitglieds des geschäftsführenden Vorstandes erforderlich ist. Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 3.000,00 Euro ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich. b) Ausgeschieden: Präsident: Emmermacher, Peter, Bernburg (Saale), *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Stellvertreter: Wunderling, Klaus-Dieter, Hannover Ausgeschieden: Schatzmeister: Poprawa, Andreas, Northeim, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Löwe, Alexander, Blankenburg (Harz) OT Börnecke, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Büttner, Olav, Magdeburg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Hellwig, Danny, Halberstadt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2012 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. | a) 18.02.2013 Urban |
| 4 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist dahingehend beschränkt, dass bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 500,00 Euro die Zustimmung eines zweiten Mitglieds des geschäftsführenden Vorstandes erforderlich ist. Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 3.000,00 Euro ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2013 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung und damit u.a. die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung des Vorstandes beschlossen. | a) 26.08.2013 Urban | |
| 5 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Büttner, Olav, Magdeburg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Martin, Gunnar, Gommern, *XX.XX.XXXX | a) 12.02.2016 Urban | ||
| 6 | b) Blankenburg (Harz) | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Wesen und Sitz des Verbandes), 6 (Mitgliedschaft) und 11 (Vorstand) der Satzung beschlossen. Der Sitz des Vereins ist geändert. | a) 26.11.2019 Harbich | |
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.10.2021 hat die Änderung des § 10 (Die Mitgliederversammlung) und 18 (Schiedsgericht) der Satzung beschlossen. | a) 05.05.2023 Garbe |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.