Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist dahingehend eingeschränkt, dass bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 300,00 EUR die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitgliedes erforderlich ist. Bei Geschäften mit einem Verpflichtugnsumfang im Einzelfall von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung durch den Gesamtvorstand erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Monschau
Bonn
Vorstand
Stephanie Westhofen
Bonn
Vorstand
Franz-Josef Westhofen
Bonn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 15.05.2014 und durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.08.2014 in § 8 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und § 13 (Durchführung der Mitgliederversammlung) geändert worden.
Freitext
Satzung Blatt 18 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.