Handelsregister · VR 888

Chronologischer Auszug

KARATE-DOJO SHOGUN HOF e.V. · Amtsgericht Hof

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KARATE-DOJO SHOGUN HOF e.V.

b)
Hof/Saale
a)
Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Verein allein. Im
übrigen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder zur
Vertretung befugt. Die Vertretungsmacht des Vorstands
ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt,
dass zu Verfügungen über mehr als 1.000,00 DEM die
Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes
erforderlich ist. Dies gilt nicht für den
Vorstandsvorsitzenden. Zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die
Zustimmung sämtlicher Vorstandsmitglieder
erforderlich.

b)
Vorstandsvorsitzender:
Glassl, Norbert, Industriekaufmann, Hof
stv. Vorstandsvorsitzender:
Gräf, Stefan, Einzelhandelskaufmann, Plauen
Finanzbeauftragte:
Thoß, Diana, Näherin, Plauen
Protokollführer:
Ehspanner, Dierk, Steinmetz, Oberkotzau
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 14.09.1994 zuletzt geändert am 16.12.1997
a)
05.09.2003
Burkhart

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.11.1994.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 44 SB;
2a)
Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Verein allein. Im
übrigen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder zur
Vertretung befugt. Die Vertretungsmacht des Vorstands
ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt,
dass zu Verfügungen über mehr als 500,-- EUR die
Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes
erforderlich ist. Dies gilt nicht für den
Vorstandsvorsitzenden. Zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die
Zustimmung sämtlicher Vorstandsmitglieder
erforderlich.

b)
Ausgeschieden:
Protokollführer:
Ehspanner, Dierk, Steinmetz, Oberkotzau
Gewählt:
Protokollführerin:
Zakharko, Jaryna, Plauen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.12.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
18.02.2015
Herpich

b)
Beschluss Bl. 56R SB; Neue
Satzung Bl. 57ff SB.
3b)
Ausgeschieden:
Protokollführerin:
Zakharko, Jaryna, Plauen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Protokollführerin:
Frankenberger, Melanie, Konradsreuth, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
21.01.2019
Herpich

b)
Beschluss Bl. 66 SB; Neue
Satzung Bl. 69ff SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.