Handelsregister · VR 888
Chronologischer Auszug
KARATE-DOJO SHOGUN HOF e.V. · Amtsgericht Hof
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) KARATE-DOJO SHOGUN HOF e.V. b) Hof/Saale | a) Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Verein allein. Im übrigen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder zur Vertretung befugt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zu Verfügungen über mehr als 1.000,00 DEM die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich ist. Dies gilt nicht für den Vorstandsvorsitzenden. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die Zustimmung sämtlicher Vorstandsmitglieder erforderlich. b) Vorstandsvorsitzender: Glassl, Norbert, Industriekaufmann, Hof stv. Vorstandsvorsitzender: Gräf, Stefan, Einzelhandelskaufmann, Plauen Finanzbeauftragte: Thoß, Diana, Näherin, Plauen Protokollführer: Ehspanner, Dierk, Steinmetz, Oberkotzau | a) Eingetragener Verein Satzung vom 14.09.1994 zuletzt geändert am 16.12.1997 | a) 05.09.2003 Burkhart b) Tag der ersten Eintragung: 21.11.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 44 SB; |
| 2 | a) Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Verein allein. Im übrigen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder zur Vertretung befugt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zu Verfügungen über mehr als 500,-- EUR die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich ist. Dies gilt nicht für den Vorstandsvorsitzenden. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die Zustimmung sämtlicher Vorstandsmitglieder erforderlich. b) Ausgeschieden: Protokollführer: Ehspanner, Dierk, Steinmetz, Oberkotzau Gewählt: Protokollführerin: Zakharko, Jaryna, Plauen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.12.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 18.02.2015 Herpich b) Beschluss Bl. 56R SB; Neue Satzung Bl. 57ff SB. | |
| 3 | b) Ausgeschieden: Protokollführerin: Zakharko, Jaryna, Plauen, *XX.XX.XXXX Gewählt: Protokollführerin: Frankenberger, Melanie, Konradsreuth, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 21.01.2019 Herpich b) Beschluss Bl. 66 SB; Neue Satzung Bl. 69ff SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.