Handelsregister · VR 1024
Chronologischer Auszug
Karate Dojo Naila e.V. · Amtsgericht Hof
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Karate Dojo Naila e.V. b) Naila | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstückgleichen Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 20.000,00 DM (mit Worten: zwanzigtausend Deutsche Mark) die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist. b) 1. Vorsitzender: Stumpf, Martin, Fahrlehrer, Naila, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Schneider, Bernd, Bad Steben, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 01.06.1998 zuletzt geändert am 13.08.2000 | a) 08.09.2003 Großman b) Tag der ersten Eintragung: 17.09.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5 SB; |
| 2 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Stumpf, Martin, Fahrlehrer, Naila, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Schneider, Bernd, Bad Steben, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzende: Lucas, Birgitt, Issigau, *XX.XX.XXXX | a) 28.05.2004 Herpich | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Schneider, Bernd, Bad Steben, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 1. Vorsitzende: Lucas, Birgitt, Issigau, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Murin, Alexander, Bad Steben, *XX.XX.XXXX | a) 11.11.2008 Herpich | ||
| 4 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstückgleichen Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme von Krediten von mehr als 10.000 (in Worten: zehntausend) Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 26.11.2010 Herpich b) Beschluss Bl. 57R SB; Neue Satzung Bl. 59ff SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.