Handelsregister · VR 1024

Chronologischer Auszug

Karate Dojo Naila e.V. · Amtsgericht Hof

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Karate Dojo Naila e.V.

b)
Naila
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB),
daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu
allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstückgleichen Rechte) sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredites von mehr als 20.000,00 DM
(mit Worten: zwanzigtausend Deutsche Mark) die
Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.

b)
1. Vorsitzender:
Stumpf, Martin, Fahrlehrer, Naila, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Schneider, Bernd, Bad Steben, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 01.06.1998 zuletzt geändert am 13.08.2000
a)
08.09.2003
Großman

b)
Tag der ersten Eintragung:
17.09.1998.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 5 SB;
2a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2.
Vorsitzende.

b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Stumpf, Martin, Fahrlehrer, Naila, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Schneider, Bernd, Bad Steben, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzende:
Lucas, Birgitt, Issigau, *XX.XX.XXXX
a)
28.05.2004
Herpich
3b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Schneider, Bernd, Bad Steben, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzende:
Lucas, Birgitt, Issigau, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Murin, Alexander, Bad Steben, *XX.XX.XXXX
a)
11.11.2008
Herpich
4a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB),
daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu
allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstückgleichen Rechte) sowie außerdem zur
Aufnahme von Krediten von mehr als 10.000 (in Worten:
zehntausend) Euro die Zustimmung der
Mitgliederversammlung notwendig ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
26.11.2010
Herpich

b)
Beschluss Bl. 57R SB; Neue
Satzung Bl. 59ff SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.