Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Je zwei der Vorstandsmitglieder sind gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des Vertreters.
Satzung Blatt 5-10 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 21.09.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 670 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 11.09.2006.
Satzung
Satzung vom 26.02.1989
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.