Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstands gegen Dritte wird in der Weise beschränkt, dass zum An- und Verkauf sowie zur Belastung von Grundbesitz, Beteilung an Gesellschaften und zur Aufnahme von Darlehen ab EUR 10.000,00 die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Benjamin Braun
Berlin
274
Carola Braun
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2019-01-11
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