Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere Administration, Instandhaltung, Reinigung, Versorgung und Fuhrpark.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer, die Gesellschafter der Kapp & Co Werkzeugmaschinenfabrik mit dem Sitz in Coburg sind oder zur Vertretung der vorgenannten Firma einzeln oder zusammen mit anderen Personen berechtigt sind, sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Markus Kunzelmann
Lautertal
Einzelprokura Prokurist(in)
Oliver Hausmann
Coburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Michael Bär
Rödental
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.04.1985 zuletzt geändert am 06.11.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2018 hat die Änderung des § 3 (Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.12.1985. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 62 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.