Handelsregister · VR 620626

Chronologischer Auszug

Kapellenverein Oberreute & Windhag e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kapellenverein Oberreute eingetragener Verein

b)
Kißlegg
a)
Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus dem Vorsitzenden
und dem zweiten Vorsitzenden, jeweils einzeln
vertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Müller, Martin, Kißlegg, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Fehr, Walter, Kißlegg-Oberreute, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 09.08.2006 zuletzt geändert am 14.11.2009
a)
24.09.2014
Strehle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
24.09.2014.

Tag der ersten Eintragung:
09.10.2006

Satzung:
Blatt 5/7
Satzungsänderung:
Blatt 20/23
2a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
Kapellenverein Oberreute e.V.
b)
Bestellt als
zweiter Vorsitzender:
Häfele, Herbert, Kißlegg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Fehr, Walter, Kißlegg-Oberreute, *XX.XX.XXXX
a)
30.05.2017
Schlumberger
3a)
Name geändert; nun:
Kapellenverein Oberreute & Windhag e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz des Vereins), § 2 (Zweck des Vereins) und § 6 (Aufgaben des Vorstands)
beschlossen.
a)
28.04.2022
Schlumberger

b)
Satzung
Blatt 55
4b)
Bestellt als
zweiter Vorsitzender:
Geisler, Wolfgang, Kißlegg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
zweiter Vorsitzender:
Häfele, Herbert, Kißlegg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2023 hat die Änderung der Satzung in § 16
beschlossen.
a)
19.04.2024
Schlumberger

b)
Satzung:
Blatt 68

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.