Handelsregister · VR 620987
Historischer Auszug
Kapellenverein Küssaberg e.V. · Amtsgericht Freiburg
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Waldshut-Tiengen
Vereinsregister
Nr.
der
VR
987
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
177
4
u
°
>
1
a)
Kapellenverein
Küssaberg
a)
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
vertreten
|
a)
Die
Satzung
ist
am
18.
November
20083
errichtet.
a)
29.
Dezember
e.V.
durch
den
Vorsitzenden,
den
Stellvertretenden
Vorsit-
b)
Küssaberg
nie
und
den
Kassier
jeweils
mit
Einzelvertretungsbe-
.
..
..
..
b
tzun
b)
Jörg
Grassel,
geb.
am
29.
März
1965,
Küssaberg;
re
137
Vorsitzender
Martin
Stoll,
geb.
am
20.
Juni
1968,
Küssaberg;
f
Stellvertretender
Vorsitzender
Karola
Füllhase,
geb.
am
8.
Dezember
1963,
Küssaberg;
Kassiererin
|
Aufgrund
der
Verordnung
vom
03.06.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
|
Registerführung
auf
das
‚Amtsgericht
Freiburg
im
Breisgau
'
übergegangen.
|
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Waldshut-Tiengen
wurde
die
Kennziffer
62
zugeordnet.
|
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Vereinsregister
.
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
5
.)
b)
Bemerkungen
1
\_
2
3
EEE
4
|
5
}
BER
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(vB
3.98)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.