Handelsregister · VR 363
Chronologischer Auszug
Kapellenbauverein e.V. · Amtsgericht Weiden i. d. OPf.
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kapellenbauverein e.V. b) Höflas, Gemeinde Vorbach | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand darf Geschäfte bis zum Betrag von DEM 500,00 im Einzelfall ausführen, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen. Bei Geschäften über DEM 500,00 ist die Zustimmung von zwei Drittel der Vorstandschaft notwendig. b) Vorstand: Kraus, Johann, Kfz.-Mechanikermeister, Vorbach Vorstand: Biersack, Oswald, Bauschlosser, Vorbach Vorstand: Zaus, Ronald, Transportarbeiter, Vorbach-Höflas | a) Eingetragener Verein Satzung vom 26.04.1987 zuletzt geändert am 16.07.1994 | a) 27.08.2003 Rauch b) Tag der ersten Eintragung: 02.06.1987. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 38 SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Biersack, Oswald, Bauschlosser, Vorbach Ausgeschieden: Vorstand: Zaus, Ronald, Transportarbeiter, Vorbach-Höflas Gewählt: Vorstand: Zaus, Andreas, Vorbach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Biersack, Werner, Vorbach, *XX.XX.XXXX Personendaten von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Kraus, Johann, Vorbach, *XX.XX.XXXX | b) Vorstand gemäß § 26 BGB: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassier | a) 01.03.2007 Dietl | |
| 3 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand darf Geschäfte bis zum Betrag von 300,00 Euro im Einzelfall ausführen, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen. Bei Geschäften über 300,00 Euro ist die Zustimmung von zwei Drittel der Vorstandschaft notwendig. b) Ausgeschieden: Vorstand: Kraus, Johann, Vorbach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Hörl, Angelika, Vorbach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2013 hat die Änderung des § 7 (Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 19.03.2013 Rupprecht b) Geänderte Satzung Bl. 61 ff. SB. | |
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Biersack, Werner, Vorbach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Christoph, Barbara Gisela, Vorbach, *XX.XX.XXXX Personendaten von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Hörl, Angelika Helene, geb. Kraus, Vorbach, *XX.XX.XXXX | a) 31.08.2022 Geitner | ||
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2022 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit) und 15 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 23.01.2023 Geitner b) Beschluss Bl. 79 SB; Geänderte Satzung Bl. 83 ff. SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.