Handelsregister · VR 363

Chronologischer Auszug

Kapellenbauverein e.V. · Amtsgericht Weiden i. d. OPf.

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kapellenbauverein e.V.

b)
Höflas, Gemeinde Vorbach
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Der Vorstand darf Geschäfte bis zum Betrag
von DEM 500,00 im Einzelfall ausführen, ausgenommen
Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der
Aufnahme von Belastungen. Bei Geschäften über DEM
500,00 ist die Zustimmung von zwei Drittel der
Vorstandschaft notwendig.

b)
Vorstand:
Kraus, Johann, Kfz.-Mechanikermeister, Vorbach
Vorstand:
Biersack, Oswald, Bauschlosser, Vorbach
Vorstand:
Zaus, Ronald, Transportarbeiter, Vorbach-Höflas
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 26.04.1987 zuletzt geändert am 16.07.1994
a)
27.08.2003
Rauch

b)
Tag der ersten Eintragung:
02.06.1987.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 38 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Biersack, Oswald, Bauschlosser, Vorbach
Ausgeschieden:
Vorstand:
Zaus, Ronald, Transportarbeiter, Vorbach-Höflas
Gewählt:
Vorstand:
Zaus, Andreas, Vorbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Biersack, Werner, Vorbach, *XX.XX.XXXX
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Vorstand:
Kraus, Johann, Vorbach, *XX.XX.XXXX
b)
Vorstand gemäß § 26 BGB: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassier
a)
01.03.2007
Dietl
3a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Der Vorstand darf Geschäfte bis zum Betrag
von 300,00 Euro im Einzelfall ausführen, ausgenommen
Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der
Aufnahme von Belastungen. Bei Geschäften über 300,00
Euro ist die Zustimmung von zwei Drittel der
Vorstandschaft notwendig.
b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kraus, Johann, Vorbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Hörl, Angelika, Vorbach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2013 hat die Änderung des § 7 (Vorstand) der
Satzung beschlossen.
a)
19.03.2013
Rupprecht

b)
Geänderte Satzung Bl. 61 ff. SB.
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Biersack, Werner, Vorbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Christoph, Barbara Gisela, Vorbach, *XX.XX.XXXX

Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Vorstand:
Hörl, Angelika Helene, geb. Kraus, Vorbach, *XX.XX.XXXX
a)
31.08.2022
Geitner
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2022 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck, Aufgaben,
Gemeinnützigkeit) und 15 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
23.01.2023
Geitner

b)
Beschluss Bl. 79 SB; Geänderte
Satzung Bl. 83 ff. SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.