Handelsregister · HRB 746119

Chronologischer Auszug

Kanzlei Häußler GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 13.02.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kanzlei Häußler Verwaltungs-GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

b)
Giengen an der Brenz
Geschäftsanschrift:
Eselsburger Straße 1, 89537 Giengen an
der Brenz

c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten.
Weiterer Gegenstand der Gesellschaft sind
die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43a Abs. 2 WPO, insbesondere
a) betriebswirtschaftliche Prüfungen von
Jahresabschlüssen wirtschaftlicher
Unternehmen durchzuführen,
b) auch die Tätigkeit als Treuhändler zur
Verwaltung und Abwicklung fremder
Vermögensinteressen.
Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist
die Übernahme der Geschäftsführung als
persönlich haftende Gesellschafterin der
Kanzlei Häußler GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem
Sitz in 89537 Giengen an der Brenz, die
Vornahme aller damit im Zusammenhang
stehenden Geschäfte sowie die Förderung
des Unternehmenszwecks der
vorgenannten Kommanditgesellschaft.
Handels- und Bankgeschäfte sind
ausgeschlossen.
2. Die Gesellschaft schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem
Berufsrecht der Steuerberater oder der
Wirtschaftsprüfer sind ihr nicht gestattet.
3. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten
der auf ihren Gegenstand nach Abs. 1
anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend
auch: anzuwendende Berufsrechte) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
4. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs.
2 genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben der anzuwendenden
Berufsrechte sind erfüllt; insbesondere hat
zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein. Des
Weiteren muss mindestens ein
Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer ist,
seine berufliche Niederlassung am Sitz der
Gesellschaft haben (§ 28 Abs. 1 Satz 4
WPO).
5. Die Gesellschaft darf insbesondere
weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34
Abs. 2 StBerG und Zweigniederlassungen
im Sinne von § 3 Abs. 3 WPO errichten,
sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten
die Voraussetzungen nach den
anzuwendendden Berufsrechten erfüllt
sind.
6. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen
bzw. solche zu erwerben.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.

b)
Geschäftsführer:
Häußler, Werner, Leonberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2023 mit Änderung vom
06.04.2023.
a)
28.04.2023
Erbstößer
2a)
Firma geändert; nun:
Kanzlei Häußler GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

c)
Gegenstand geändert; nun:
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43a Abs. 2 WPO, insbesondere
a) betriebswirtschaftliche Prüfungen von
Jahresabschlüssen wirtschaftlicher
Unternehmen durchzuführen,
b) auch die Tätigkeit als Treuhändler zur
Verwaltung und Abwicklung fremder
Vermögensinteressen.
Handels- und Bankgeschäfte sind
ausgeschlossen.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
28.01.2025
Bullmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.