Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Finanzvorstand. Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten jeweils einzeln. Der Finanzvorstand vertritt mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sonja Schmücker
Mannheim
Vorstand
Gottlieb Baumeister
Brühl
Vorstand
Kevin Kiefer
Mannheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.07.1923 zuletzt geändert am 29.03.1985
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Der Vorstand hat am 08.11.2023 die Änderung der Satzung in § 10 (Beiträge und Gebühren), § 14 (Geschäftsführender Vorstand), § 23 (Gültigkeit der Satzung) und am 08.05.2024 die erneute Änderung der Satzung in § 14 (Geschäftsführender Vorstand), § 23 (Gültigkeit der Satzung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.12.2005.
Tag der ersten Eintragung: 06.09.1923
Satzung: Band 1 Blatt 2 Änderungsbeschlüsse: Band 1 Blatt 27, 37, 47, 88, 101, 178, 180 - 181
Sonderbd. II Bl. 1 ff.
Satzung: Sonderband 2 Bl. 166-189
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.