Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem /der Kassenwart/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die erste Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000.- Euro die Zustimmung der Mitglieder erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Günter Rosenfelder
Schwäbisch Hall
Vorstand
Johannes Wolfgang Enssle
Rosengarten
Vorstand
Sandra Baumgärtner
Bretzfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.04.1978 zuletzt geändert am 07.04.1995
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.07.2015.
Tag der ersten Eintragung: 27.08.1985
Satzung: Sonderband Blatt 5/10
Vorgang Nr. 3
Wortlaut der Satzung Sonderband Blatt 115 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 114
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