Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Zuchtwerbewart. Der Vorstand ist mindestens mit zwei Mitgliedern vertretungsberechtigt, wovon bei Abwicklung eines Rechtsgeschäftes eine Person der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende sein muß.
Satzung Blatt 4-10 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 18.06.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 869 Amtsgericht Emden getreten. Freigegeben am 20.03.2006.
Satzung
Satzung vom 07.06.1997
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