Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist allein der Vorsitzende. Bei Verhinderung wird er durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der Verhinderungsfall muss nicht nachgewiesen werden.
Urk. Bl. 85 d. A. Tag der ersten Eintragung: 24.05.1967 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.09.2006.
Satzung
Satzung vom 18.03.1967 zuletzt geändert am 22.01.1994
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.