Der Vorstand i.S. des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende. Bei Rechtsgeschäften, deren Vermögenswert 300.- DM übersteigt, bedarf es der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Der Vorstand wird alle zwei Jahre im Amte bestätigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerhard Wegmann
Neuhausen o.E.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 22.02.1964 zuletzt geändert am 07.03.1997
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.05.2015.
Tag der ersten Eintragung: 25.03.1964
Satzung: Sonderband Blatt 58-63
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