Handelsregister · HRB 120122

Registerinformationen

KanAm LCI FixCo GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
KanAm LCI FixCo GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift
c/o Berkers & Cie. Services GmbH & Co. KG, Neue Mainzer Straße 36, 60311 Frankfurt am Main

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 120122
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
17.10.2024
Abrufstand
24.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft ist ein Bewirtschaftungsgegenstand im Sinne von § 231 Abs. 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist das Halten, Verwalten und Vermieten von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen inklusive Betriebsvorrichtungen, Zubehör und Inventar sowie das Ausführen von Leistungen gegenüber Mietern von Gewerbeflächen im Zusammenhang mit dem Grundstück Charlottenstraße 82 in Berlin, verzeichnet im Grundbuch von Berlin Friedrichstadt auf Blatt Nr. 3171. Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten ausüben, welche die KanAm Grund nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF als Kapitalverwaltungsgesellschaft auch unmittelbar für den AIF ausüben darf. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. Für den Fall, dass die Gesellschaft nicht nur Bewirtschaftungsgegenstand zum Halten von Betriebsvorrichtungen gemäß vorstehender Ziffer 3.2 ist, gilt: (a) Die Gesellschaft darf Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften nur erwerben, wenn die von der Immobilien-Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den in den Allgemeinen Anlagebedingungen des AIF festgelegten Bestimmungen zur Bewertung bewertet werden, der externe Bewerter nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gem. §§ 249 und 251 KAGB durchführt ; weiterhin darf die Gesellschaft eine Immobilie oder eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft nur erwerben, wenn der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie oder der Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft 15 Prozent des Wertes des Immobilien-Sondervermögens, für dessen Rechnung eine Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft gehalten wird, nicht übersteigt. (b) Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 7 sowie Abs. 3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen des AIF zugelassen sind, erwerben. Die Gesellschaft darf darüber hinaus als Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben halten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. (c) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentsteuergesetzes (InvStG) nicht berührt wird. (d) Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten auch Darlehen aufnehmen und sonstige Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von der Gesellschaft aufgenommene Darlehen) gewähren, sofern diese mit den Anlagebedingungen des AIF und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind; hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs. 3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte zugunsten der jeweils bestellten Verwahrstelle des AIF zu beachten. Andere als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB zugelassenen Belastungen darf die Gesellschaft nicht vornehmen. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen; ausgenommen hiervon ist die Gewährung von Gesellschafter-Darlehen in entsprechender Anwendung des § 240 KAGB an andere immobilienhaltende Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Sascha Schadly

Bad Soden am Taunus

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Barbara Groß

Wehrheim

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Brankica Davidovic

Frankfurt am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Matthias Euler

Frankfurt am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Geschäftsführer(in)

Olivier Catusse

Frankfurt am Main

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Jan Jescow Stoehr

Frankfurt am Main

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Natalie Bialas

Bad Vilbel

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2020

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.