Handelsregister · VR 435

Registerinformationen

Kampfsportschule Ten-Shin e.V. · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kampfsportschule Ten-Shin e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stendal

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 435
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
23.03.2015
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Michael Reinhold

Stendal

Vorstand

Christian Ringleb

Staffelde

Vorstand

Dirk Ramin

Stendal

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 05.06.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 9-15 So.
  • Protokoll Bl. 25 SB Neue Satzung Bl. 31 SB.
  • Satzung Bl. 50-53 SB; Protokoll Bl. 47-49 SB;

Satzung

  • Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2004 hat die Änderung der §§ 9 (Vorstand), 14 (Auflösung) und 16 (Inkrafttreten) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.01.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz), 2 (Übergeordnete Organisationen), 3 (Zweck, Aufgaben, Grundsätze), 7 (Rechte und Pflichten), 9 (Vorstand), 10 (Die Mitgliederversammlung) und 14 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
  • Satzung vom 24.03.1998.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.12.2006 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des § 1 (Name, Sitz) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.02.09 hat die Änderung des § 18 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.02.2010 hat die Änderung des § 13 (Die Mitgliederversammlung) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.07.2014 hat die Änderung der §§ 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), 9 (Beiträge), 11 (Vorstand), 13 (Die Mitgliederversammlung) und 18 (Auflösung) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.