Förderung von Kunst und Kultur Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung künstlerischer Veranstaltungen,die Vergabe von Konzertaufträgen sowie der Pflege des Liedgutes und des Chorgesanges und der Musik im Allgemeinen. Bei diesen Aufgaben handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. Um Kunst und Kultur für die Bürger Ingolstadts zu fördern, liegt der Hauptwirkungsbereich der Gesellschaft im Raum Ingolstadt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marc Grandmontagne
Ingolstadt
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Felix Breyer
Salzburg
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Saskia Morbach
Ingolstadt
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.08.1996 zuletzt geändert am 08.10.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 29.7.2005 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 9 (Gesellschafterversammlung),12 (Jahresabschluß und Gewinnverwendung), 16(Einziehung von Geschäftsanteilen), 21 (Bekanntmachungen), 23 (Schlußbestimmungen) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.6.2012 hat die Änderung der §§ 9 (Gesellschafterversammlung), 16 (Einziehung von Geschäftsanteilen) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 6.12.2013 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und die Einfügung eines neuen § 23 (Steuerungs- und Informationsrecht der Stadt Ingolstadt) der Satzung beschlossen.Der bisherige § 23 (Schlußbestimmungen) wurde § 24.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.5.2019 hat die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 13 (Abtretung von Geschäftsanteilen), 16 (nunmehr 15 ,Einziehung von Geschäftsanteilen), 23 (nunmehr 22, Steuerungs- und Informationsrecht der Stadt Ingolstadt) beschlossen. § 14 ( Vererbung von Geschäftsanteilen) ist entfallen. Die bisherigen §§ 15 bis 24 sind nunmehr §§ 14 bis 23.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2024 hat die Änderung des § 9 Abs. 9 (Gesellschafterversammlung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2025 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.10.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 36 SB;
Beschluss Bl. 45 SB; neue Satzung Bl. 46 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.