Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder hat Alleinvertretungsrecht. Ausgaben, welche der 1. oder der 2. Vorsitzende ohne Beschluss durch die Vorstandsmitglieder tätigt, dürfen 500,-- DM als Einzelbetrag nicht übersteigen. Über höhere Ausgaben muss die Vorstandschaft entscheiden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Kohler
Bühlertal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.02.1971 in Neufassung vom 19.04.2000.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 02.09.1971
Satzung: Vorband Amtsgericht Bühl Blatt 143-153
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