Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Schriftführer;
Im Verhinderungsfall treten an ihre Stelle ihre Stellvertreter. Der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen zu werden.
Satzung Bl. 20 - 22 der Registerakten
Tag der ersten Eintragung: 16.09.1953 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.06.2006.
Satzung
Satzung vom 11.01.1953 zuletzt geändert am 28.05.1976
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.