Die rechtsgeschäftliche Übernahme des Vertriebs, Einkaufs und der Anwendungsentwicklung für mit der KAMAX-Werke Rudolf Kellermann GmbH & Co. KG im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Mario Braun
Mücke
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Knut Westphal
Ebsdorfergrund
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Stefan Wallmeier
Goldbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Dorothee Timmermann
Friedberg (Hessen)
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Chrisoula Angelidou
Gehrden
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Eik Stachowicz
Braunfels
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Christoph Görtz
Bischberg
Prokurist(in)
Stefanie Stein
Kirchhain
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Reinhard Rupprecht
Saarlouis
Prokurist(in)
Konstantin Bergen
Melsungen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Andrea Uschold
Alsfeld
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Patrick Lutz
Laubach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 18
Fall 19
Fall 20
Fall 21
Fall 22
Fall 23
Fall 24
Fall 25
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.07.1996, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz, bisher: KAMAX-Werke Osterode Verwaltungsgesellschaft mbH) und mit ihr die Sitzverlegung von Osterode am Harz (bisher Amtsgericht Göttingen HRB 130897) nach Homberg (Ohm), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 8 (Jahresabschluss) sowie 9 (Bekanntmachungen) beschlossen. Die bisherigen §§ 8 und 11 wurden ersatzlos gestrichen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.