Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende (Vertretungsvorstand). Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vertretungsvorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 200,- EUR sowie jeglicher Art von Grundstücksgeschäften verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vereinsvorstands einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Manz
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Doris Watzka
Bahlingen am Kaiserstuhl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.12.2006.
Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) und in § 18 (Auflösung des Vereins) und die Streichung des § 15 (Verbandsmitgliedschaft) sowie die Umnummerierung der nachfolgenden Paragrafen beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung: Band 1 Blatt 27 ff
Änderungsbeschluss: S. 97 / 99 Satzung: S. 109ff.
Neufassung der Satzung: AS 159 ff.
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