Die Vermarktung, die Entwicklung und der Vertrieb von Unterhaltungsmedien.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Christoph Bentz
Worms
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Anika Thun
Mannheim
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 12 (Durchführung von Gesellschafterversammlungen), § 13 (Beschlussfassung), § 15 (Verfügungen über Geschäftsanteile, Vorkaufsrecht), § 16 (Einziehung), § 19 (Abfindung; Entgelt für Übertragung) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Bl. 1 - 21 Sdbd. Ges.Vertrag: Bl. 11 - 21 Sdbd.
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 10
Fall 11
Fall 13
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