Handelsregister · HRB 6187

Chronologischer Auszug

Kalenberg Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Krefeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kalenberg Steuerberatungsgesellschaft
mbH

b)
Krefeld

c)
Gegenstand des Unternehmens sind die für
die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich
und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten
gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57
Abs. 4 Nr. l StBerG), sind ausgeschlossen.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer zusammen mit einem
Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder
mehreren Geschäftsführern
Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden.
Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten,
muss mindestens einer der Geschäftsführer
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten, muss der
Geschäftsführer Steuerberater sein. Die Zahl der
Geschäftsführer, die nicht Steuerberater sind,
darf die Zahl der Steuerberater unter den
Geschäftsführern nicht übersteigen. Die
Gesellschafterversammlung darf nur
Geschäftsführern, die Steuerberater sind,
Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sind zwei
Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer
Steuerberater ist, muss diesem
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Die
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.

b)
Geschäftsführer:
Kalenberg, Klaus Heinrich, Rechtsanwalt und
Steuerberater, Krefeld
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.02.1997
a)
04.03.2003
Dedic

b)
Tag der ersten
Eintragung in Krefeld:
28.05.1997
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
25.02.2003.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 7 ff. Sonderband
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Bockumer Platz 5, 47800 Krefeld
a)
04.03.2010
Jenkes
3b)
Geschäftsanschrift:
Wilhelmshofallee 79-81, 47800 Krefeld
a)
12.03.2010
Jenkes

b)
Geschäftsanschrift von
Amts wegen berichtigt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.