Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und jeder persönlich haftenden Gesellschafterin sowie für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und einem organschaftlichen Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin ist jede persönlich haftende Gesellschafterin - sowie jeder ihrer organschaftlichen Vertreter - von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
ATB Property GmbH
Gelsenkirchen
Kommanditist(in)
ATB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Gelsenkirchen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.