Handelsregister · HRB 740600
Chronologischer Auszug
Kaiser Nachhaltig heizen GmbH · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kaiser Nachhaltig heizen GmbH b) Gerstetten Geschäftsanschrift: Böhmenstraße 24, 89547 Gerstetten c) Der Installationsbetrieb für Heizung/Sanitär und Lüftung und allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Kaiser, David, Gerstetten, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2020. | a) 03.09.2020 Bodenstein | |
| 2 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Heuchstetter Straße 21, 89547 Gerstetten | a) 08.04.2021 Krause | ||||
| 3 | Stammkapital nun: 25.100,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht. | a) 01.06.2022 Wahl | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 05.11.2024 (4 IN 536/24) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 12.11.2024 Maier |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.