Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Beatrice Marks
Kahla
Vorstand
Nicole Franz
Triptis OT Döblitz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 26.09.1991 zuletzt geändert am 28.06.2001
Die Generalversammlung vom 25.06.2009 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Stimmrecht), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 40 (Gewinnverwendung), 42 (Bekanntmachungen), 43 (Prüfung) und 44 (Auflösung).
Sonstige Rechtsverhaltnisse
Die Genossenschaft ist Rechtsnachfolger der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (des Betriebes) des Porzellanwerkes Kahla.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.07.1992. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut Bl. 3-20 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.