Handelsregister · HRB 21132

Registerinformationen

Kämmerer AG · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kämmerer AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Stuttgart
Geschäftsanschrift
Schulze-Delitzsch-Str. 15, 70565 Stuttgart

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 21132
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
08.08.2018
Abrufstand
27.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Engeneering, Consulting und Softwareentwicklung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Bernd Alban Kämmerer

Stuttgart

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 26.04.2000 und 06.07.2000 zuletzt geändert am 21.11.2001
  • Die Hauptversammlung vom 25.07.2006 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen), § 5 (Namensaktien, Übertragung, Vorkaufsrecht) und § 6 (Einziehung von Aktien) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 23.08.2007 hat die Änderung der Satzung in § 9 Ziff. 1 (Aufsichtsrat-Zusammensetzung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 23.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 11 Abs. 3 (Aufsichtsrat-Einberufung und Beschlussfassung) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.09.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 28.07.2000
  • Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 19,23
  • Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 43

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.05.2018 (7 IN 332/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  • Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Der Gesellschaft ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.08.2018 (7 IN 332/18) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
  • Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 7 IN 332/18) aufgelöst. Gemäß § 262 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.