Der Erwerb, die Entwicklung und der Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien, insbesondere in Leipzig und Umgebung; handwerkliche Tätigkeiten werden von der Gesellschaft selbst nicht ausgeführt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Helmbrecht
Heppenheim (Bergstraße)
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Alexander Falkenstein
Karlsruhe
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Daniela Schmied
Römerberg
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Peter Buhrmann
Mannheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2005.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Der Sitz ist von Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 22038) nach Mannheim verlegt.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 27.05.2010 (2 IN 655/09) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V.m. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.