Handelsregister · HRA 826 SL

Chronologischer Auszug

Kaczmarek Bauträger GmbH & Co KG · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.07.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kaczmarek Hochbau GmbH & Co
KG

b)
Böklund
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:

1.
Kaczmarek Hochbau Verwaltungs
GmbH, Böklund (Amtsgericht Flensburg, HRB 0565 SL)
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditisten:

1.
Kaczmarek, Erwin, Böklund

50.000,00 DM
a)
26.08.2005
Signus
b)
Tag der ersten Eintragung
23.07.1993

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Kaczmarek Bauträger GmbH &
Co KG
a)
Die Firma ist geändert.
a)
27.10.2005
Breuer
3b)
Sitz/Niederlassung:
Hüsby

Geschäftsanschrift:
Geestblick 1, 24850 Hüsby
a)
Der Sitz der Gesellschaft ist von Böklund nach Hüsby
verlegt.
a)
14.06.2012
Jepsen
4a)
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die
Gesellschaft gemeinschaftlich durch
zwei Liquidatoren vertreten.

b)
Liquidator:
2.
Kaczmarek, Erwin, *XX.XX.XXXX,
Hüsby

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
20.12.2013
Jepsen
5b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen.
a)
17.03.2015
Jepsen
6b)
Die Eintragung betreffend die Löschung der Gesellschaft ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung
gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
a)
03.11.2016
Jepsen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.