Handelsregister · VR 653

Registerinformationen

KAB-Bildungswerk in der Diözese Passau e.V. · Amtsgericht Passau

Unternehmen

Stammdaten

Firma
KAB-Bildungswerk in der Diözese Passau e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Passau

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 653
Gericht
Amtsgericht Passau
Letzte Eintragung
24.08.2023
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Angelika Görmiller

Salzweg

Vorstand

Johannes Baptist Trum

Passau

Vorstand

Monika Wagmann

Altötting

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 20.09.1976
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2014 hat die Einfügung des § 3 a (Grundordnung des kirchlichen Dienstes) sowie die Änderung des § 10 (Aufgaben des Vorstandes) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2022 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz des Vereins), 2 (Zweck und Aufgaben), 3 (Grundordnung des kirchlichen Dienstes und Gemeinnützigkeit), 5 (Verlust der Mitgliedschaft), 6 (Organe des KAB-Bildungswerk in der Diözese Passau e.V.), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 9 (Der Vorstand), 10 (Aufgaben des Vorstands) und 11 (Auflösung des KAB-Bildungswerk in der Diözese Passau e.V.) der Satzung beschlossen. §§ 12 (Einladungsformate) und 13 (Geringfügigkeitsklausel) wurden neu hinzugefügt. Der bisherige § 12 (Inkrafttreten) ist nunmehr § 14.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 09.12.1976. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 20-24 SB;
  • Beschluss Bl. 17 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 18 SB.
  • Beschluss Bl. 21 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 23 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.