Die Durchführung von Planungen, insbesondere von Einrichtungen im Gaststättengewerbe, der Hotellerie und für Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen, sowie die schlüsselfertige Auslieferung von Inneneinrichtungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafter kann ein Geschäftsführer die Befugnis zur alleinigen Vertretung erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Günter Kuhn
in Kaarst 1
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Simon Kuhn
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 7. August 1987 mit Änderung vom 3. September 1987
Die Gesellschafterversammlung hat am 13. Juli 2001 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es dann um DEM 851,58 auf DEM 50.851,58 = EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) sowie in § 5 Abs. 4 zu ändern.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15. September 1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.08.2001.
Gesellschaftsvertrag Blatt 15 ff Sonderband
Beschluss Blatt 49 ff Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 52 ff Sonderband
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