Handelsregister · HRB 81878

Registerinformationen

K & P Equestrian GmbH · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
K & P Equestrian GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bergisch Gladbach
Geschäftsanschrift
Gustav-Stresemann-Straße 30, 51469 Bergisch Gladbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 81878
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
23.06.2025
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

der KFZ-Handel, An- und Verkauf von Transportfahrzeugen aller Art, insbesondere Pferdetransporter, Vertrieb von Futtermitteln und Zubehör für Pferde.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Lorenz Pilgram

Ratingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2014
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 22.01.2016/17.03.2016 beschlossen,
  • die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 1 zu ändern,
  • den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern,
  • das Stammkapital um 24.400,00 EUR zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern,
  • einen allgemeine Vertretungsregelung in § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) des Gesellschaftsvertrages einzufügen und § 10 (Gründungskosten) neuzufassen,
  • ferner wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2. und mit ihr die Sitzverlegung nach Bergisch Gladbach beschlossen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70g IN 128/25) vom 13.06.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.