Handelsregister · VR 33596

Chronologischer Auszug

K.O. existenz Stiftung e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
K.O. existenz Stiftung e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte, die das Vermögen des Stiftungsvereins im Einzelfall mit mehr als 20.000,00 Euro belasten,
bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Vorsitzender:

1.
Meyer, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Plöwen

stellvertretender Vorsitzender:

2.
Brendel, Oliver, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 05.12.2013

Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2014 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Vermögen), § 2 (Zweck der K.O.existenz Stiftung e.V.), § 3 (Vereinstätigkeit), § 5 (Eintritt der Mitglieder), § 14 (Form der Berufung),
§ 15 (Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung) und
§17 (Auflösung des Vereins) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 04.07.2014 hat
die Änderung der Satzung in § 14 (Form der Berufung) und § 16 (Beurkundung) beschlossen.
a)
21.10.2014
Dambietz
b)
Satzung Bl. 6 -
10

Beschluss Bl. 11-
12, (Bl. 13 - 17),
24-25 (28-31)
2b)
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:
2. Brendel, Oliver
stellvertretende Vorsitzende:
3.
Timm, Nicole, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2018 hat
die Änderung der Satzung in § 17 (Auflösung des
Vereins) beschlossen.
a)
17.04.2018
Pacholke
b)
Beschluss Bl. 51
(52-53R)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.