Handelsregister · HRB 98255
Chronologischer Auszug
K-lar GmbH · Amtsgericht Hanau
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) K-lar GmbH b) Hanau Geschäftsanschrift: Hanauer Landstraße 340, 60314 Frankfurt am Main c) Marketing, insbesondere Online-Marketing, Social-Media-Marketing und strategische Kommunikationsberatung | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: Patidja, Rohin, Hanau, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2021 | a) 18.08.2021 Raab b) Fall 1 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 12/23) vom 10.03.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 15.03.2023 Longwitz b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 12/23) vom 04.05.2023 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Verfügungsbeschränkung aufgehoben. | a) 17.07.2023 Bendig b) Fall 3 | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 101/23) vom 10.07.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 17.07.2023 Bendig b) Fall 4 | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 12/23) vom 04.05.2023 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Verfügungsbeschränkung aufgehoben. | a) 07.08.2023 Weseloh b) Fall 5 | ||||
| 6 | b) Eintragung laufende Nummer 4, Spalte 6 b) wegen fehlerhafter Rötung erneut eingetragen: Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 101/23) vom 10.07.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 07.08.2023 Weseloh b) Fall 6 | ||||
| 7 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 475/23, bisher Amtsgericht Hanau unter 70 IN 101/23) vom 01.10.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 10.10.2023 Bendig b) Fall 7 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.