Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Zustimmung des Gesamtvorstandes ist erforderlich für den Abschluss oder die Kündigung von Arbeitsverträgen und für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 300 EUR verpflichten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Holger Schürmann
Berlin
274
Olaf Winfried Kroll
Berlin
274
Oliver Birkelbach
Berlin
274
Wenzel Schöning
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.