Handelsregister · HRB 21615

Chronologischer Auszug

K + K Klebetechnik Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Koblenz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
K + K Klebetechnik Verwaltungs GmbH

b)
Koblenz
Geschäftsanschrift:
Ernst-Sachs-Straße 6, 56070 Koblenz

c)
Gegenstand der Gesellschaft ist die
Übernahme der Komplementärstellung und
der Geschäftsführung bei der K + K
Klebetechnik GmbH & Co. KG
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Münch, Michael, Lahnstein, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Huber, Jens, Winningen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2009
a)
23.06.2009
Frankenstein
2b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Schönbornsluster Straße 4, 56070 Koblenz
a)
11.12.2019
Kurz

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.