Handelsregister · HRB 9851

Registerinformationen

K & K Hotel- und Gaststättenbetreibergesellschaft mbH · Amtsgericht Rostock

Unternehmen

Stammdaten

Firma
K & K Hotel- und Gaststättenbetreibergesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Rostock
Geschäftsanschrift
Kurhausstraße 4, 18119 Rostock

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9851
Gericht
Amtsgericht Rostock
Letzte Eintragung
10.11.2009
Abrufstand
26.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben von Hotels und gastronomischen Einrichtungen, Veranstaltungen von Ivents, Catering, Serviceleistungen, Betreiben von Wellness, Saunen, Massagen, Kosmetik, Schuttelservice, Handel mit Hotel- und gastronomischen Produkten, Betreiben von Verkaufseinrichtungen aller Art.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Kerstin Krause

Rostock

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Ulv Krause

Rostock

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Maximilian Krause

Rostock

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2004

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag, Blatt 31 ff SB
  • Tag der ersten Eintragung: 20.08.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.05.2006.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.