der Betrieb eines Juweliergeschäftes. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere dazu, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer - oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen - vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilen und/oder Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
Kult-Zeit Zweigniederlassung der Juwelier Krebber Mönchengladbach GmbH
Mönchengladbach
Geschäftsführer(in)
Markus Theodor Buschhüter
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.11.1993
Die Gesellschafterversammlung hat am 24.08.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 52.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 53.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Kult-Zeit GmbH in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 6505) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 2 (Dauer und Geschäftsjahr), in § 5 S. 2 (Tod eines Gesellschafters), in § 7 Abs. 1 lit. d) (Einziehung von Geschäftsanteilen) und in § 8 Abs. 1 (Kündigung der Gesellschaft) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mönchengladbach: 11.02.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.06.2003.
Von Amts wegen Verweis auf die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 43 Nr. 2 Handelsregisterverordnung ergänzt.
lfd. Nr. 12 Sp. 4b) von Amts wegen berichtigt
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Kult-Zeit GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 6505) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.