Herstellung und der Vertrieb von Schmuckwaren und Uhren aller Art einschließlich der Durchführung von Reparaturarbeiten. Die Firma ist berechtigt, andere Betriebe zu übernehmen und Filialen zu gründen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Johannes Ewald Hungeling
Nordhorn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Zweigniederlassung
Juwelier Hungeling GmbH
Rheine
Prokurist(in)
Irene Bültel
Nordhorn
Einzelprokura Prokurist(in)
Anja Oude Holtkamp
Nordhorn
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Christoph Hungeling
Rheine
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.10.1988 zuletzt geändert am 06.03.1995
Die Gesellschafterversammlung hat am 10.07.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 4.435,41 auf EUR 30.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Wesel: 26.09.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 0995 des Amtsgerichts Wesel getreten.
SB Bl. 33
Änderung in lfd. Nr. 2 Sp. 2 b) von Amts wegen eingetragen
Von Amts wegen Verweis auf die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 43 Nr. 2 Handelsregisterverordnung ergänzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.