Handelsregister · VR 32006

Chronologischer Auszug

Jusur - Brücken, Verein zur Förderung der Demokratie in Syrien e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Jusur - Brücken, Verein zur Förderung der Demokratie in Syrien e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Zu Rechtsgeschäften ab einem Geschäftswert von
15.000,-- EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erfordertlich.

b)
Schriftführerin:

1.
Hoffmann, Annegret, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

2.
Khoury, Marwan, *XX.XX.XXXX, Münchberg

Vorsitzender:

3.
Matar, Samir, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 26.09.2012

Durch Vorstandsbeschluss vom 18.11.2012 wurde
die Satzung in § 3 (Vereinstätigkeit und § 11 (Mitgliederversammlung) geändert.
a)
29.11.2012
Dambietz
b)
Satzung Bl.4-8
Beschluss Bl. 15
(16-20)
2a)
Die Vorstandssitzung vom 27.01.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 beschlossen.
a)
23.05.2013
Herrmann
b)
Beschluss Bl. 25,
(Bl. 26 - 30)
3a)
Der Vorstand hat am 27.01.2013 die Änderung der
Satzung in § 3 (Vereinstätigkeit) beschlossen.
a)
03.06.2013
Herrmann
b)
Beschluss Bl. 25,
(Bl. 26 - 30)
4a)
Die Eintragung laufende Nummer 2 Spalte 4 a)
wird als unvollständig wegen Auslassung der
Textbezeichnung des Paragrafen von Amts wegen
gelöscht.
a)
05.06.2013
Herrmann
b)
Die Eintragung
laufende Nummer 2 Spalte 5 b)
wird als unrichtig
von Amts wegen
gelöscht.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.