Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens sechs Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus - den Behördenleitern des Landgerichts und des Amtsgerichts oder durch einen von dem jeweiligen Behördenleiter oder seinem Vertreter im Amt, insbesondere dem jeweiligen stellvertretenden Behördenleiter, benannten Bediensteten, - jeweils einem von den Personalräten des Landgerichts und des Amtsgerichts benannten Vertreter sowie - jeweils einem von den Richterräten des Landgerichts und des Amtsgerichts benannten Vertreter und - gegebenenfalls einem oder mehreren Geschäftsführer/n. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Zur Aufnahme von Krediten und zur Eingehung von Verbindlichkeiten, welche im Einzelfall EUR 100,00 übersteigen, ist die Zustimmung durch vorherigen Beschluss des Vorstandes erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulrike Richardt-Hagemann
Hörstel
Vorstand
Alexander Wadowski
Hilter a. T. W.
Vorstand
Susanne Zurheide
Bielefeld
Vorstand
Katrin Höcherl
Bad Iburg
Vorstand
Catharina Zandman
Uelsen
Vorstand
Hubert Lorenz Johannes Macke
Dinklage
Vorstand
Annika Dölling
Georgsmarienhütte
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 09.03.2021.
Freitext
Satzung Blatt 25-30 der Akte
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.