Handelsregister · HRB 106239

Registerinformationen

Just4fun-Spielwaren GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Just4fun-Spielwaren GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift
c/o Skyline Plaza, 01.SH.018, Europa Allee 6, 60327 Frankfurt am Main

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 106239
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
05.09.2025
Abrufstand
22.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Groß- und Einzelhandel von Spielwaren, Geschenkartikeln, Schreibwaren, Sportartikeln, Sammel- und Trendartikeln sowie alle hiermit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Klaus Peter Eller

Dreieich

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2016

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der collect-it.de GmbH mit Sitz in Dreieich (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 34392) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 15.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
  • Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 05.09.2016 wirksam geworden.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1205/25 J) vom 22.08.2025 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.