Handelsregister · HRB 46827

Chronologischer Auszug

Junlan GmbH · Amtsgericht Wittlich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Junlan GmbH

b)
Graach
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 56, 54470 Graach

c)
Gegenstand des Unternehmens ist:
- Handel mit Getränken aller Art,
insbesondere Wein,
- Reiseservice.
30.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wang, Lan, Shanghai / China, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Li, Jun, Shanghai / China, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2019

Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2
(Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital) und
mit ihr die Sitzverlegung von Kusel (bisher Amtsgericht
Kaiserslautern HRB 32772) nach Graach sowie die Änderung
des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
29.01.2024
Herborn

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.