Erbringung produktbezogener Absatzförderung und Marketingunterstützung, technischer Fernservice und der Verkauf lokaler Beratungs- und Bildungsservices.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marc Fischer
Aichtal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Karlheinz Kober
Loßburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Katja Herzog
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.06.1999, zuletzt geändert am 18.10.2010.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 49108) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die NetScreen Germany GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 20248) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2026 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Hewlett-Packard GmbH mit dem Sitz in Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 244081) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.