Handelsregister · VR 636

Registerinformationen

Junioren des Handwerks Oberfranken e.V. · Amtsgericht Coburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Junioren des Handwerks Oberfranken e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Coburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 636
Gericht
Amtsgericht Coburg
Letzte Eintragung
25.03.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Marcus Riedel

Lautertal

Vorstand

Sophie Beland

Großheirath

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 14.09.1989 zuletzt geändert am 21.02.2002
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2012 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz des Vereins) sowie 6 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 18.01.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 46;
  • Satzung Bl. 84 SB;
  • Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 126 SB.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Verein Junioren des Handwerks Bamberg / Forchheim e.V. mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg VR 755) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2012 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 25.07.2012 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 25.07.2012 mit dem Verein verschmolzen.
  • Der Verein Junioren des Handwerks Bayreuth - Kulmbach e.V. mit dem Sitz in Kulmbach (Amtsgericht Bayreuth VR 10458) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2014 mit Nachtrag vom 17.07.2014 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 05.06.2014 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 05.06.2014 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
  • Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.