Handelsregister · HRB 5995

Registerinformationen

Junior Zeltverleih H. Krencky GmbH · Amtsgericht Bad Oeynhausen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Junior Zeltverleih H. Krencky GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Herford
Geschäftsanschrift
Boschstr. 15, 32051 Herford

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5995
Gericht
Amtsgericht Bad Oeynhausen
Letzte Eintragung
20.05.2010
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Vermietung von Zelten, mobilen WC-Anlagen, mobilen Heizanlagen und Partyausstattung jeglicher Art sowie die Veranstaltung und Durchführung von Märkten und Messen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann gleiche oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich an solchen beteiligen, deren Geschäfte führen und alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die mit dem von der Gesellschaft betriebenen Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Heidi Krencky

Herford

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 04.11.1998 zuletzt geändert am 06.08.2001

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 11.12.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Herford HRB 2877) getreten. Freigegeben am 19.05.2004. Gesellschaftsvertrag Bl. 9 - 13 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.